Nach der Batterieverordnung sind wir als Händler verpflichtet, Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:
- Sie sind nach der Batterieverordnung gesetzlich verpflichtet,
Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in
unserer Verkaufsstelle, in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel
vor Ort zurückgeben.
-
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem entsprechenden
Zeichen nach Anhang 1 Nr. 1 und 3 der Batterieverordnung, bestehend aus
einer durchgestrichenen Mülltonne sowie dem chemischen Symbol (Cd, Hg
oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden
Schwermetalls versehen.