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Batterierücknahme

Nach der Batterieverordnung sind wir als Händler verpflichtet, Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:

  • Sie sind nach der Batterieverordnung gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle, in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort zurückgeben.
  • Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem entsprechenden Zeichen nach Anhang 1 Nr. 1 und 3 der Batterieverordnung, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne sowie dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
 
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